Qualitätsverbesserungsmittel

Die Qualitätsverbesserungsmittel werden den Universitäten vom Land NRW zur Verfügung gestellt um die Lehre und die Studienbedingungen zu verbessern. Die Vergabe dieser Gelder wurde am 1. März 2011 vom Düsseldorfer Landtag beschlossen und gilt als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge. Wie das Geld aus Qualitätsverbesserungsmitteln ausgegeben werden darf, gibt die Uni in einer Verordnung vor. Speziell für unseren Studiengang hat der Fachschaftsrat darüber hinausgehende Leitlinien festgelegt, um einen fairen und sinnvollen Einsatz der Mittel gewährleisten zu können.

Über Investitionen für das jeweilige Semester entscheidet eine Kommission, die sich aus zwei Vertretern der Dozenten, einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und drei Studenten zusammensetzt.

Unter anderem werden die Tutorien, unsere fachschaftseigenen Bücherverleih und studiumsbezogene Exkursionen oder Reisen zu Symposien von diesen Mitteln finanziert. Aber auch laufende Kosten für das Semester, wie zum Beispiel die Bibliothekskosten und Gelder für die Durchführung der Pflichtprakika werden durch die QV-Mittel gedeckt.

Für die Gelder, die ihr direkt bei uns beantragen könnt, gibt es unten entsprechende Erstattungsformulare als Download. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir euch die Anleitung zur Antragsstellung gut zu studieren.

Beantragen könnt ihr eine Bezuschussung über 40€ für den Druck eurer Bachelor-/Masterarbeit und teilweise Erstattung für Reisekosten zu Symposien.
Die Kontaktdaten der Fachschaft findet ihr hier.

Wichtig: Das Formular eigenhändig unterschrieben und zusammen mit der Originalrechnung an die Fachschaft schicken. Wer das Formular nicht nutzt oder nur eine Kopie der Rechnung einreicht, bekommt kein Geld von uns.

Druckkosten für Abschlussarbeiten

Wie reiche ich den Druckkostenantrag ein?

1. Lade das Dokument "Erstattung Fachschaft Druck.docx" runter.

2. Fülle das Dokument, wie im Beispielantrag gezeigt, aus.

3. Klebe den vom Copy Shop erhaltenen Kassenbon/Quittung auf ein weißes Blatt Papier.

4. Schicke den Kassenbon/Quittung (original, keine Kopie!) sowie den ausgefüllten Antrag per Post an die Fachschaft.

Wann benutze ich welches Formular?

Wenn du lediglich einen unadressierten Kassenbon des Copyshops erhalten hast (meistens der Fall), benutzt du das anhängende Erstattungsformular „Rechnung“.

Wenn du aber eine richtige Rechnung mit Anschrift erhalten hast, und auf der Anschrift steht NICHT „Universität Bonn“ als erstes, musst du den ebenfalls anhängenden Eigenbeleg ausfüllen. Bei Fragen, wie der Eigenbeleg auszufüllen ist, wende dich bitte an die Fachschaft.

Reisekosten für Kongressbesuche