Organe der Fachschaft

Die ständigen Organe der Fachschaft werden im Allgemeinen für ein Jahr gewählt und treffen sich regelmäßig auf öffentlichen Sitzungen.

Fachschaftsvertretung (FSV)

Die Fachschaftsvertretung, kurz FSV, ist das beschlussfassende Organ der Fachschaft. Sie wird von allen Mitgliedern der Fachschaft für ein Jahr in geheimer Urnenwahl direkt gewählt. Die FSV stimmt über den Haushaltsplan ab, wählt den Wahlausschuss und den Fachschaftsrat. Sie ist für alle Entscheidungen von gehobener Bedeutung innerhalb der Fachschaft verantwortlich.

Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat, kurz FSR, ist das fürs Alltagsgeschäft der Fachschaft verantwortliche Gremium. Er übernimmt die meisten Aufgaben, die die allgemeine Fachschaftsarbeit ausmachen, zum Beispiel den Bücherverleih, der Erstsemesterbetreuung, Organisation von Veranstaltungen und Partys, Arbeit in Fachbereichsgremien und vieles mehr. Der FSR wird durch die FSV gewählt und beaufsichtigt. Es ist nicht nötig, gewähltes Mitglied der FSV zu sein, um im FSR mitzuarbeiten - alle Studierenden, die Spaß daran haben, können sich einbringen.

Fachausschuss (FA)

Ein Fachausschuss, kurz FA, ist ein aus maximal 5 Personen bestehendes Gremium, welches die Interessen der Mitglieder eines bestimmten Studiengangs vertritt. Er wird auf Beschluss einer Studienfachvollversammlung gebildet und durch diese gewählt. Ein FA arbeitet in Absprache mit dem Fachschaftsrat. Er kann die Mitglieder des Studiengangs selbstständig gegenüber den Gremien der Universität vertreten und durch die FSV eigene Finanzmittel zugesprochen bekommen.

Derzeit ist an unserer Fachschaft der Fachausschuss für den Master-Studiengang "Medical Immunoscience and Infection" konstituiert.
Mehr Informationen findet ihr hier.

 

Vollversammlungen

Vollversammlungen tagen nicht regelmäßig, sondern werden bei Bedarf einberufen.

Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

Die Fachschaftsvollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft. Sie besteht aus allen Studierenden, die in einem der Fachschaft zugehörigen Studiengang eingeschrieben sind. Ihre Beschlüsse sind für alle Organe der Fachschaft bindend. Sie kann die FSV auflösen und Neuwahlen ansetzen, sowie die Fachschaftssatzung ohne Einschränkungen ändern.

Studienfachvollversammlung (SfVV)

Die Studienfachvollversammlung (SfVV) besteht aus allen wahlberechtigten Mitgliedern eines Studienfaches. Sie ist das beschlussfassende Organ der Mitglieder dieses Studienfaches. Die SfVV kann mit der Mehrheit die Einrichtung eines Fachausschusses für ihr Studienfach beschließen. Sie wählt aus ihrer Mitte für ein Jahr bis zu 5 Personen in den Fachausschuss.